Der Beipackzettel
Ein eng gefaltetes Blatt mit schwer verständlichem Text, meist auch noch klein gedruckt – es gibt zahlreiche Gründe, warum viele Menschen keine Lust haben, Beipackzettel zu lesen. Doch die Zeit dafür sollten Sie sich nehmen.
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Der Beipackzettel informiert Sie ausführlich über das entsprechende Arzneimittel, seine Wirkung und mögliche Risiken, damit Sie es richtig anwenden. Der Aufbau des Beipackzettels und viele Formulierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Falls nötig, erklärt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker gerne, was Sie wissen möchten.
Ein Beipackzettel muss folgende Angaben enthalten: |
Name des Arzneimittels |
Der Markenname des Medikaments kann mit einem Zusatz versehen sein, der eine bestimmte Eigenschaft des Mittels angibt. So bedeutet zum Beispiel der Zusatz „forte“, dass es ein stark wirkendes Medikament ist, der Zusatz „mono“, dass es nur einen, „comp“, dass es mehrere Wirkstoffe enthält und der Zusatz „retard“, dass es über längere Zeit hinweg wirkt. Neben dem Namen stehen auch Darreichungsform und Wirkstoffmenge des Medikaments. Häufige Darreichungsformen sind Tabletten, Kapseln, Zäpfchen, Cremes, Salben und Lösungen. Die Menge des Wirkstoffs pro Tablette, Zäpfchen etc. in Milligramm geben Zahlen wie 200, 400 oder 600 an. |
Zusammensetzung |
Unter diesem Punkt sind sowohl der oder die Wirkstoffe des Medikaments aufgeführt, die für dessen medizinische Wirkung verantwortlich sind, als auch die sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, zum Beispiel Trägerstoffe. Einige dieser Hilfsstoffe haben wichtige Funktionen. So überdauert zum Beispiel die Schutzhülle mancher Kapseln die Magensäure und gibt den Wirkstoff erst im Darm frei. Deshalb ist es wichtig, Medikamente vor der Einnahme nicht unsachgemäß zu zerkleinern. Hilfsstoffe können aber für manche Menschen auch problematisch sein: Wenn bei Ihnen Unverträglichkeiten bekannt sind, lesen Sie die Zusammensetzung immer besonders gründlich durch. |
Anwendungsgebiet |
Hier erfahren Sie, bei welchen Krankheiten das Medikament angewandt werden darf. |
Gegenanzeigen |
Hier steht, bei welchen Krankheiten oder Lebensumständen das Medikament nicht eingenommen werden darf. Schwangerschaft und Stillzeit werden an dieser Stelle häufig aufgeführt. |
Vorsichtsmaßnahmen/ Warnhinweise |
Manche Medikamente beeinträchtigen das Reaktionsvermögen. Hier finden Sie beispielsweise Hinweise auf die Fahrtüchtigkeit oder das Bedienen von Maschinen. |
Wechselwirkung mit anderen Mitteln |
Es gibt Medikamente, die die Wirkung anderer Medikamente verstärken, abschwächen oder sogar aufheben. Manchmal werden hier auch Lebensmittel aufgeführt. Aluminiumhaltige Magenmittel sollen beispielsweise nicht mit Fruchtsäften eingenommen werden. |
Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung |
Hier finden Sie wichtige Tipps zur Einnahme: Wie, wann und über welchen Zeitraum soll das Medikament eingenommen werden? Vor, zu oder nach den Mahlzeiten? Was ist zu tun, wenn die Einnahme vergessen oder zu viel beziehungsweise zu wenig eingenommen wurde? Falls der Arzt für Sie persönlich andere Angaben zu diesem Punkt gemacht hat, sind diese zu befolgen; der Beipackzettel gibt nur allgemeine Hinweise. |
Nebenwirkungen |
In dieser Rubrik müssen alle beobachteten unerwünschten Nebenwirkungen angegeben sein, auch wenn sie ganz selten vorkommen. Die Formulierungen sind vorgegeben und verschlüsselt. Wenn Sie beispielsweise lesen: „Gelegentlich treten Kopfschmerzen auf“, heißt das: von 1.000 behandelten Patienten klagten ein bis zehn Patienten über Kopfschmerzen. |
Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit |
Medikamente sollen kühl, dunkel und trocken aufbewahrt werden. Besondere Aufbewahrungshinweise, beispielsweise ob eine Lagerung im Kühlschrank erforderlich ist, werden an dieser Stelle aufgeführt. Neben Angaben zum Verfallsdatum stehen in dieser Rubrik auch Informationen zur Haltbarkeit nach Anbruch der Packung. Zahlreiche Medikamente dürfen nur über einen bestimmten Zeitraum benutzt werden. |
Gegenanzeigen? – dann ein anderes, geeigneteres Medikament
Wenn Ihr Arzt von Gegenanzeigen oder Kontraindikationen spricht, dann meint er, dass Sie das Medikament aufgrund bestimmter Umstände nicht anwenden dürfen. Zum Beispiel sind manche Medikamente für Kinder nicht geeignet. Auch eine
Schwangerschaft, chronische Krankheiten wie eine schwere Nierenfunkionsstörung oder andere Medikamente, die bereits regelmäßig eingenommen werden, können Gegenanzeigen sein.
Ein Beispiel: Bei Schmerzmitteln mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) wird unter dem Punkt Gegenanzeigen unter anderem Magengeschwür genannt, weil dieser Wirkstoff als Nebenwirkung Magenbeschwerden hervorrufen kann. Eine Einnahme bei einem bereits bestehenden Magengeschwür kann bedrohliche Folgen haben. Sie sollten sich in diesem Fall von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten lassen und auf ein anderes Schmerzmittel ausweichen.
Wechselwirkungen: auch mit Grapefruitsaft möglich
Dass Medikamente nicht mit Alkohol hinuntergespült werden sollen, ist naheliegend. Aber zum Beispiel auch Milch, Tee, Grapefruitsaft oder die gleichzeitige Einnahme anderer Medikamente können die Wirkung bestimmter Arzneimittel hemmen oder steigern. Man spricht dann von einer Wechselwirkung oder Interaktion.
Ein Beispiel: Medikamente mit Nifedipin zur Behandlung der
koronaren Herzkrankheit sollten nicht zusammen mit Grapefruitsaft eingenommen werden. Stoffe aus der Grapefruit hemmen den Abbau von Nifedipin, sodass es zu einer Wirkungsverstärkung kommt. Zu
niedriger Blutdruck,
schneller Herzschlag und
Kopfschmerzen können die Folge sein.
Im Beipackzettel finden Sie Angaben zu Wechselwirkungen des jeweiligen Medikaments mit anderen Arzneimitteln oder Lebensmitteln.
Nebenwirkungen: verschlüsselte Botschaften im Beipackzettel
Nebenwirkungen können, müssen aber nicht auftreten. Um dem Patienten eine Vorstellung davon zu geben, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Nebenwirkung auftritt, wird diese nach der festgestellten Häufigkeit angegeben. Laut Gesetzgeber
müssen im Beipackzettel bei einer nachgewiesenen oder geschätzten Häufigkeit von Nebenwirkungen folgende Formulierungen verwendet werden:
Häufigkeit von Nebenwirkungen: |
Sehr häufig: |
betroffen ist mehr als einer von 10 Behandelten |
Häufig: |
betroffen sind 1 bis 10 von 100 Behandelten |
Gelegentlich: |
betroffen sind 1 bis 10 von 1.000 Behandelten |
Selten: |
betroffen sind 1 bis 10 von 10.000 Behandelten |
Sehr selten: |
betroffen ist einer oder weniger von 10.000 Behandelten einschließlich Einzelfälle |
Ein Beispiel: Wenn von 100 Testpersonen zwei bei der Einnahme eines Medikaments Magenschmerzen bekommen – das sind zwei Prozent – wird diese Nebenwirkung als häufig bezeichnet. 98 Testpersonen waren in diesem Fall jedoch beschwerdefrei.
Autoren und Quellen
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Autor/in: vitanet.de; medizinische Qualitätssicherung: Cornelia Sauter, Ärztin
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Quellen: Krauß, Jürgen / Müller, Petra / Unterreitmeier, Doris: Arzneimitteleinnahme für die Kitteltasche
- Krauß, Jürgen / Unterreitmeier, Doris / Renz, Manfred: Arzneimittelanwendung für die Kitteltasche
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Aktualisiert am: 29.05.2015
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